Das OVG NRW, sachfremde Erwägungen, die Schweiz und unterschiedliche Lagebilder

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) der Schweiz sieht keinen Grund, vor der Antiviren-Software von Kaspersky zu warnen. Warum? Vielleicht, weil das NCSC die Zuverlässigkeit von Kaspersky intensiv geprüft hat? Vielleicht, weil es Fakten-basiert entscheidet? Vielleicht, weil es zwischen Geopolitik auf der einen Seite und technischen Kriterien auf der anderen Seite unterscheidet? Das BSI hat einen anderen Weg eingeschlagen. Neuerdings. Einen geopolitischen. Warum? Das Verwaltungsgericht Köln definiert den Begriff der „Sicherheitslücke“ völlig neu. Warum? Und das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster bestätigt die Entscheidung. Der Beitrag beleuchtet einige seltsam-absurde Aspekte in diesem politischen Spiel.

Fehler, Ungenauigkeiten, abenteuerliche Geschichten, kafkaeske Schlussfolgerungen – Von einem Beschluss eines OVG erwarte ich eigentlich etwas anderes

Was erwarte ich eigentlich von einem Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts und wie ist das #OVG NRW in seinem Beschluss vom 28.4.2022 gegen die Warnung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegen die AV-Software von Kaspersky vorgegangen? Bei der Beantwortung dieser Fragen und der Lektüre des Beschlusses des OVG bin ich auf Fehler, Ungenauigkeiten, ungeprüfte Quellen und eine abenteuerliche Verhaftungsstory gestoßen. Das hatte ich nicht erwartet. Nicht in #Deutschland. Nicht in einem #Rechtsstaat.