Das OVG NRW, sachfremde Erwägungen, die Schweiz und unterschiedliche Lagebilder

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) der Schweiz sieht keinen Grund, vor der Antiviren-Software von Kaspersky zu warnen. Warum? Vielleicht, weil das NCSC die Zuverlässigkeit von Kaspersky intensiv geprüft hat? Vielleicht, weil es Fakten-basiert entscheidet? Vielleicht, weil es zwischen Geopolitik auf der einen Seite und technischen Kriterien auf der anderen Seite unterscheidet? Das BSI hat einen anderen Weg eingeschlagen. Neuerdings. Einen geopolitischen. Warum? Das Verwaltungsgericht Köln definiert den Begriff der „Sicherheitslücke“ völlig neu. Warum? Und das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster bestätigt die Entscheidung. Der Beitrag beleuchtet einige seltsam-absurde Aspekte in diesem politischen Spiel.