Es geht um die Höhe – und ums Prinzip

Warum unsere Abgeordneten weder zu viel verdienen, noch dreist oder raffgierig sind!

Oft geht es ums Geld, und die Frage der Gerechtigkeit. Was ist welche Leistung wert? Welches Gehalt ist angemessen? Im Profi-Fußball scheinen alle vernünftigen Relationen längst gesprengt zu sein. Spätestens seit Real Madrid 2013 gut 100 Millionen Ablösesumme für Waliser Gareth Frank Bale auf den Tisch blätterte (Spiegel Online). Der Neymar-Deal vom Sommer 2017 hat das noch einmal getoppt. Der Dribbelkünstler wurde für gut 220 Millionen Euro vom FC Barcelona zu FC Paris Saint-Germain transferiert (FAZnet).

Stärker in der Kritik sind die Vorstandschefs der größten deutschen Konzerne im Dax. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen betrug im Jahr 2015 rund 5,2 Millionen €. 2016 waren es bereits 5,5 Millionen. Damit verdienen die Vorstände über 100-mal so viel wie der durchschnittliche Arbeitnehmer in Deutschland, die 2016 pro Monat 4.078 Euro brutto erhielten. Im mittleren Management liegt das Einkommen bei rund 6.700 € pro Monat. Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten eine monatliche Entschädigung von 9.541,74 €.

Die wachsende Kluft zwischen den Gehältern hat zu einer intensiven Debatte in Politik und Gesellschaft geführt. Dabei geraten oft auch die Bezüge der Bundestagsabgeordneten und die Tatsache, dass die Abgeordneten hierüber selbst zu bestimmen haben, in die Diskussion.

Im Dezember 2017 haben die Abgeordneten beschlossen, ihre Diäten an den Nominallohnindex, also an die Löhne und Gehälter der Beschäftigten zu koppeln. Seit 2016 ist das in Deutschland geltendes Recht. Für den erneuten Beschluss war Eile geboten. Denn hätte der neue Bundestag die Regelung nicht innerhalb von drei Monaten nach seiner konstituierenden Sitzung bestätigt, wäre sie unwirksam geworden.

Anders als bei der Regierungsbildung konnten sich Union, SPD und FDP hierzu zügig auf einen gemeinsamen Antrag verständigen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält das für ein falsches Signal. Nach Meinung von Präsidenten Reiner Holznagel ist die Erhöhung intransparent. „Wieder einmal wollen sich die Abgeordneten klammheimlich höhere Diäten gönnen, ohne dass die Bürger davon etwas erfahren sollen“, sagte er.

Dass die Abgeordneten des Bundestags mehr Geld bekommen, kritisieren die einen. Wie etwas die BILD, die titelte: „Dreiste Politiker im Bundestag: Keine Regierung, aber sie erhöhen sich schon die Diäten“. Andere, wie etwa Hartmut Palmer, politischer Autor und Journalist aus Bonn und Berlin, kritisieren das Verfahren. Es verstoße, so der Parlamentskenner im Magazin Cicero, gegen höchstrichterliche Urteile und sei verfassungsrechtlich zumindest problematisch. In die Reihe der Kritiker reihte sich auch Die Süddeutsche Zeitung ein. Sie bezeichnete es als „Dummheit“, dass der Beschluss über die Kopplung der Diäten an den Nominallohnindex ohne Diskussion über die Bühne gehen sollte.

Aber worum geht es bei all dem eigentlich? Geht es um die Höhe der Bezüge? Geht es ums Prinzip? Geht es um das Verfahren? Geht es um die Moral der Abgeordneten? Oder geht es um rechtliche Bedenken?

In seinem Beitrag „Einmal durch die Waschanlage, bitte!“ vom 15. Dezember 2017 geht es Hartmut Balmer um das Prinzip und die Verfassung: Gerade weil die Mitglieder des Deutschen Bundestages gute Gründe dafür hätten, angemessen für ihre Tätigkeit entlohnt zu werden, und gerade weil sie in eigener Sache entscheiden müssen, haben die Abgeordneten zwingend für Transparenz sorgen. Sie dürften sich nicht hinter einem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index verstecken. Sie müssen für ihre Bezahlung öffentlich einstehen und sich notfalls dafür auch medial prügeln lassen. Zudem verstoße der Bundestag gegen Urteile des Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Parlament missachte die vom BVerfG auferlegte Verpflichtung, regelmäßig öffentlich Rechenschaft über die Bezüge der Abgeordneten abzulegen.

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte in seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (Aktenzeichen: 2 BvR 193/74) diese Transparenzpflicht begründet. Das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip aus Artikel 20 des Grundgesetzes verlange, dass der Willensbildungsprozess im Parlament zur Festsetzung der Höhe der Entschädigung und zur näheren Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen für den Bürger durchschaubar sein muss dass das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen werden muss.

Entziehen sich die Bundestags-Abgeordneten dieser Verpflichtung durch den Koppelungs-Mechanismus?

Ich meine nein! Für mich hört es sich plausibel und zudem gerecht an, so zu handeln. Und intransparent erscheint es mir auch nicht. Ebenso wenig entdecke ich darin eine Missachtung der Urteile des BVerfG.

Warum? Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis. Gesetzlich geregelt ist sie in Artikel 48 Absatz 3 des GG. Dort heißt es: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. […] Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Das betreffende Bundesgesetz ist das Abgeordnetengesetz. §11 AbgG besagt zur monatlichen Entschädigung für die gewählten Volksvertreter unter anderem: „Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.“

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich verstehe die Aufregung um die Höhe der Diäten und die Polemik um die „Selbstbedienungsmentalität“ der Volksvertreter nicht. Mir erscheint die Bezahlung der Abgeordneten mehr als angemessen. In einer Demokratie muss sie auch angemessen sein, wenn wir uns als Bürger unabhängige Berufsparlamentarier wünschen. Ich meine sogar, dass die Diäten angesichts der Vielfalt der Aufgaben, der enormen zeitlichen Belastung der Abgeordneten, des jeweiligen Arbeitens auf Zeit für die Dauer einer Legislaturperiode sowie der Verantwortung, die jeder Parlamentarier trägt, vergleichsweise gering sind.

Der Franzose Alexis de Tocqueville hat 1835 und 1840 die beiden Bände von „Über die Demokratie in Amerika“ veröffentlicht. In Band 1 arbeitete er die Ursachen für die Art und Weise des Funktionierens der Demokratie in den USA heraus. Er zeigt die Gefahren demokratischen Regierens, die zu einer „Tyrannei der Mehrheit“ führen könne, und er beschreibt, wie die amerikanische Verfassung und ihr Verfassungsleben dieser Gefahr durch Dezentralisation und aktive Teilnahme der Bürger entgegenwirkte.

Er beobachtete und beschrieb damals sehr genau, wie durchschnittlich die Abgeordneten im Repräsentantenhaus sind, die seinerzeit noch keine Berufspolitiker waren: Im Repräsentantenhaus finde man, so Tocqueville, nur durchschnittliche Bürger ohne besondere Kenntnisse oder Tugenden. In der Geschichte des deutschen Parlamentarismus wurde oft von „Kirchturmpolitikern“ gesprochen, die regionale Interessen im Bundesparlament vertraten und übergreifende Fragen des Bundes nicht im Blick haben.

Heute sieht das anders aus, die Abgeordneten sind Berufspolitiker. Geprägt hat diesen Begriff 1919 der Soziologe Max Weber. Genauso wie den Begriff „Verantwortungsethik“. Darunter versteht Weber, dass bei Entscheidungen zwischen Handlungsalternativen die tatsächlichen Ergebnisse und deren Verantwortbarkeit in den Vordergrund zu stellen sind.

Natürlich weiß ich nicht, wie die Verfassungsrichter heute über die Frage der Diäten entscheiden würden. Ich bin kein Staatsrechtler, der das fachlich angemessen beurteilen könnte. Ich weiß auch nicht, welche Maßstäbe hierbei angelegt würden. Um das zu erfahren, müsste Klage beim Verfassungsgericht eingereicht werden.

Muss man in dieser politisch-ethischen Frage wirklich den Gang nach Karlsruhe antreten? Ich meine: Nein!

2 Kommentare zu „Es geht um die Höhe – und ums Prinzip

  1. Hallo Jochen, sehr gut beschrieben! Auch ich bin der Meinung gute Abgeordnete sollen gut bezahlt werden, denn sonst gehen gute Leute in die Wirtschaft und nicht ins Parlament!!

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